Sie haben ihnen mehrmals in der Woche, fast täglich, auf dem Schulweg aufgelauert. […] Die Polizei und KESB konnte gegen das Stalking nichts tun." (Seite 3, 3. Abschnitt) 4.5. Die Beschwerdeführer erklärten gegenüber dem Familiengericht Zurzach am 3. Juli 2023 den Rückzug ihres Antrags auf Einräumung eines - 14 - angemessenen Besuchsrechts gegenüber den Kindern (vgl. Beilage 5 zur Beschwerde vom 7. September 2023). Das entsprechende Verfahren wurde mit Entscheid vom 30. August 2023 infolge Klagerückzugs als erledigt abgeschrieben (vgl. Beilage 3 zur Beschwerde vom 7. September 2023).