41 ff.). Das Familiengericht Zurzach hörte am 24. April 2023 zudem die zwei älteren Kinder, D._____ und E._____, an. D._____ führte zusammengefasst aus, dass es bei den Beschwerdeführern nicht so schön gewesen und sie vom Beschwerdeführer 1 jedes Mal angeschrien worden sei. Sie vermisse die Beschwerdeführer eigentlich nicht. Sie habe der - 13 -