KE.2023.37, act. 17 ff.). Die Kinder verbrachten zudem die Weihnachtstage vom 25. Dezember bis zum 27. Dezember 2022 bei den Beschwerdeführern (vgl. WhatsApp-Korrespondenz vom 28. Oktober 2022 sowie vom 25. und 26. Dezember 2022; KE.2023.37, act. 22 und 27). Am Abend des 27. Dezembers 2022 kontaktierte die Beschuldigte die Beschwerdeführer sodann per WhatsApp und teilte ihnen zusammengefasst mit, dass die Kinder nach jedem Besuch davon berichten würden, dass sie von den Beschwerdeführern angeschrien worden seien und es auch zu Handgreiflichkeiten von Seiten des Beschwerdeführers 1 gekommen sei.