2. 2.1. Die Staatsanwaltschaft Brugg-Zurzach begründete die Einstellung des Strafverfahrens im Wesentlichen damit, dass die Beschuldigte anlässlich ihrer Einvernahme vom 19. August 2024 glaubhaft dargelegt habe, ihre Äusserungen über die Beschwerdeführer hätten sich auf Berichte der -4-