1.2. Die Staatsanwaltschaft Brugg-Zurzach stellte das Strafverfahren gegen die Beschuldigte mit Verfügung vom 23. August 2023 ein. Diese Einstellungsverfügung wurde von der Beschwerdekammer in Strafsachen des Obergerichts des Kantons Aargau mit Entscheid vom 16. Januar 2024 (SBK.2023.268) aufgehoben und die Staatsanwaltschaft Brugg-Zurzach wurde angewiesen, die zur weiteren Sachverhaltsfeststellung notwendigen Ermittlungshandlungen vorzunehmen.