4.4. Die in E. 4.3 wiedergegebenen Aussagen legen nahe, dass der Beschwerdeführer und seine Ehefrau mit einer vom Beschuldigten auf eigenem Grundstück auf eigene Kosten realisierten Ersatzlösung und damit implizit mit einer Entfernung der (wie in E. 4.2 dargelegt) wohl erheblich beschädigten Thuja-Hecke grundsätzlich einverstanden waren. Mit anderen Worten hatten sie kein genuines Interesse an der beschädigten Thuja-Hecke als solcher, sondern waren sie offenbar bereit, diese im Tausch gegen eine ihnen genehme Ersatzlösung aufzugeben.