Die Frage, ob er in Aussicht gestellt habe, sein Einverständnis zur Entfernung der Thuja-Hecke davon abhängig zu machen, dass ein Ersatz realisiert werde, beantwortete der Beschwerdeführer dahingehend, dass er nichts dagegen habe, wenn der Beschuldigte auf seiner Seite wieder "etwas" aufstelle. Wenn der Beschuldigte auf seiner Seite ein Projekt realisiere, welches im üblichen Rahmen sei und von der Bauverwaltung genehmigt werde, habe er nichts gegen die Entfernung der Thuja-Hecke (zu Frage 22; ähnlich zu Frage 23). -9-