4.3. Der Beschwerdeführer gab am 25. Oktober 2023 zu Protokoll, dass er von seiner Ehefrau erfahren habe, dass sie vom Beschuldigten daraufhin angesprochen worden sei, was sie als Ersatz haben möchten, wenn die Thuja-Hecke entfernt werde. Es hätte sie (den Beschwerdeführer und seine Ehefrau) nicht gestört, wenn der Beschuldigte auf seiner Seite die von ihm erwähnten Betonelemente aufgestellt und dazwischen grüne Pflanzen gepflanzt hätte (zu Fragen 17 f.). Wenn der Beschuldigte "einen Hag" mache, müsse er (der Beschwerdeführer) als Entschädigung für die entfernten Thujas "nichts haben" (zu Frage 19).