wonach die Thuja-Hecke auf seiner Seite immer gepflegt und geschnitten, auf der anderen Seite aber vermutlich nicht alle Jahre geschnitten worden sei). Dies lässt die sinngemässen (und vom Beschwerdeführer auch nicht bestrittenen) Aussagen des Beschuldigten (delegierte Einvernahme vom 24. August 2023, zu Frage 22) und dessen Ehefrau (delegierte Einvernahme vom 24. August 2023, zu Frage 16), dass die Thuja-Hecke zumindest auf ihrer Seite irreparabel unansehnlich und in diesem Sinne beschädigt gewesen sei, ohne Weiteres glaubhaft erscheinen.