dass ihnen die Pflege der Thuja-Hecke als Ganzes gemeinsam oblag. Ganz in diesem Sinne scheint denn auch ein jahrelanges Einvernehmen darüber bestanden zu haben, dass jeder auf seiner Seite die Thuja-Hecke unter Schnitt zu halten habe, woran nichts ändert, dass der Beschuldigte die Auffassung vertritt, den Beschwerdeführer hierzu einseitig ermächtigt zu haben (vgl. delegierte Einvernahme des Beschuldigten vom 24. August 2023, zu Frage 16; delegierte Einvernahme des Beschwerdeführers vom 25. Oktober 2023, zu Frage 12).