Er habe daher "in Guten und Treuen" davon ausgehen dürfen, dass der Beschwerdeführer mit einem Ersatz der Thuja-Hecke einverstanden gewesen sei. Bis zur Intervention der Tochter des Beschwerdeführers habe er vom Beschwerdeführer oder dessen Ehefrau nie gehört, dass er die Thuja-Hecke nicht auf seinem Grundstück auf eigene Kosten ersetzen dürfe. Dies sei seine Absicht gewesen. Er habe keinen Vorsatz oder Eventualvorsatz auf Beschädigung einer fremden Sache gehabt. Wenn dem Beschwerdeführer und seiner Ehefrau die Thuja-Hecke so wichtig gewesen wäre wie nunmehr -6-