Letztere habe bei ihrer delegierten Einvernahme vom 25. Oktober 2023 nicht ausgeschlossen, dass sie sich einmal dahingehend geäussert habe, dass eine Erneuerung der Thuja-Hecke machbar sei. Ihre weitere Aussage, dass sie und der Beschwerdeführer sowieso nichts an eine Erneuerung zahlten, sondern er (der Beschuldigte) es selber bezahlen müsse, wenn er etwas machen wolle, zeige, dass auch die Ehefrau des Beschwerdeführers davon ausgegangen sei, dass die Thuja-Hecke ihm gehöre.