2.4. Der Beschuldigte führte mit Beschwerdeantwort mit entsprechender Begründung u.a. (in Ziff. II/4) aus, dass er "in Guten und Treuen" davon ausgegangen sei, dass die Thuja-Hecke auf seinem Grundstück stehe. Zwecks "Vermeidens einer gegenseitigen Störung" seien "die Beteiligten" übereingekommen, dass jede Seite die ihr zugewandte Seite der Thuja-Hecke schneide und unterhalte. Dem Beschwerdeführer sei es unbenommen gewesen, die Thuja-Hecke in Wahrnehmung seines Kapprechts auf seiner Seite auf die ihm gutscheinende Linie zurückzuschneiden. Dies sei während Jahren im besten Einvernehmen beider Parteien geschehen.