Einverständnis entfernt und diese damit i.S.v. Art. 144 Abs. 1 StGB beschädigt (Rz. 14 f.). Weil der Beschuldigte die Thuja-Hecke im Wissen um sein Miteigentum ohne sein Einverständnis beschädigt habe, habe er mit Vorsatz gehandelt (Rz. 16 f.).