" 1. Die Einstellungsverfügung der Staatsanwaltschaft Muri-Bremgarten vom 7. Februar 2025 im Verfahren STA4 ST.2023.2180 sei aufzuheben und die Beschwerdegegnerin sei anzuweisen, nach Abnahme der erforderlichen Beweise bzw. nach Durchführung einer Untersuchung einen Strafbefehl zu erlassen oder Anklage beim zuständigen Gericht zu erheben. 2. Die Kosten des Beschwerdeverfahrens seien auf die Staatskasse zu nehmen. 3. Dem Beschwerdeführer sei eine Parteientschädigung (inkl. Mehrwertsteuer) zuzusprechen."