2. Am 7. Februar 2025 verfügte die Staatsanwaltschaft Muri-Bremgarten die Einstellung der Strafuntersuchung gegen den Beschuldigten. Die Einstellungsverfügung wurde am 10. Februar 2025 von der Oberstaatsanwaltschaft des Kantons Aargau genehmigt und am 13. Februar 2025 dem Beschwerdeführer zugestellt. 3. 3.1. Mit Beschwerde vom 24. Februar 2025 stellte der Beschwerdeführer folgende Anträge: