Beschwerdeführerin 1 davon abzuhalten, persönliche Gespräche mit E._____ am Arbeitsplatz zu führen. Stattdessen wurde neu festgehalten, die Beschuldigte habe mit der Drohung erreichen wollen, dass die – angeblich bevorstehende und der Beschuldigten bereits bekannte – ordentliche Kündigung des Arbeitsverhältnisses mit E._____ durch die Beschwerdeführerin 1 bzw. durch den Beschwerdeführer 2 und die Beschwerdeführerin 3 zurückgezogen werde (Beschwerde, Rz. 19).