"Ich werde Strafanzeige gegen Ihre Ehefrau wegen Beleidigungen und Beschimpfungen erstatten und alles an die Migrationsbehörde weiterleiten. Sie sollte ausserdem unverzüglich damit aufhören, mit meinem Ehemann über mich zu sprechen […]" – handelte es sich vielmehr um die Mitteilung eines bereits gefassten Entschlusses (Erstattung einer Strafanzeige und Weiterleitung an das SEM) sowie um eine ergänzend geäusserte Erwartung an das Verhalten der Beschwerdeführerin 1 im Umgang mit E._____ am Arbeitsplatz. Darin ist kein ungerechtfertigter Vorteil zugunsten der Beschuldigten zu erkennen.