___ persönliche Gespräche – auch über die Beschuldigte – zu führen. Zwischen dem angedrohten Übel der Strafanzeige und der Weiterleitung derselben an das SEM und dem angeblichen Fehlverhalten der Beschwerdeführerin 1 bestehe kein sachlicher Konnex, weshalb die Nötigung zu bejahen sei (Strafanzeige vom 27. Januar 2025, Rz. 5 und 9). -9-