In der fraglichen SMS, welche im Nachgang zur erwähnten Auseinandersetzung geschrieben worden sei, kündige die Verfasserin (mutmasslich die Beschuldigte) an, sie werde die Beschwerdeführerin 1 "wegen Beleidigungen und Missbrauch" anzeigen, was in unmittelbarem Zusammenhang mit dem geschilderten eskalierten Gespräch stehen dürfte. Zumindest Beleidigungen könnten möglicherweise den Straftatbestand der Beschimpfung oder der üblen Nachrede erfüllen, weshalb die -5-