Zudem sei die Ankündigung der Strafanzeige offenbar im Nachgang zu einem hitzigen Gespräch erfolgt, in dem es zu lautem Anschreien, Beleidigungen und Bedrohungen gekommen sei, wobei die Aussagen der Beteiligten über diese Auseinandersetzung auseinandergehen würden. In der fraglichen SMS, welche im Nachgang zur erwähnten Auseinandersetzung geschrieben worden sei, kündige die Verfasserin (mutmasslich die Beschuldigte) an, sie werde die Beschwerdeführerin 1 "wegen Beleidigungen und Missbrauch" anzeigen, was in unmittelbarem Zusammenhang mit dem geschilderten eskalierten Gespräch stehen dürfte.