3. Herr Dr. B._____, Managing Partner und Vertreter der C._____ AG, sowie die C._____ AG treten im vorliegenden Strafverfahren gegen D._____ und E._____ als weitere Geschädigte ebenfalls auf; 4. Unter Kosten- und Entschädigungsfolge, zuzüglich Mehrwertsteuerzuschlag, zu Lasten des Staates." 3.2. Die vom Verfahrensleiter der Beschwerdekammer in Strafsachen des Obergerichts des Kantons Aargau mit Verfügung vom 4. März 2025 eingeforderte Sicherheit von Fr. 1'000.00 für allfällige Kosten bezahlten die Beschwerdeführenden am 11. März 2025. -3-