" 1. Die Verfügung der Staatsanwaltschaft Baden vom 6. Februar 2025 betreffend Nichtanhandnahme der Strafanzeige bzw. dem Antrag auf Eröffnung einer Strafuntersuchung vom 27. Januar 2025 gegen Frau D._____ sei aufzuheben und die Staatsanwaltschaft Baden sei zu verpflichten, das Verfahren STA3 ST.2025.830 gegen Frau D._____ weiterzuführen; 2. Das Verfahren sei aufgrund der Kollusion der beiden Ehepartner auf den Ehemann der Beschuldigten E._____ als Anstifter bzw. Mittäter auszuweiten;