B._____ führte anlässlich seiner polizeilichen Einvernahme vom 5. November 2024 aus, dass er am 4. Oktober 2024 zwischen 00.00 Uhr und 00.05 Uhr bzw. zwischen 00.28 Uhr und 00.53 Uhr vom Beschwerdeführer mittels Sprachnachrichten – die anlässlich der Befragung vorgespielt, von der Dolmetscherin übersetzt und wie folgt protokolliert wurden: "Er [gemeint B._____] und eine andere Person sind Hurensöhne. Komm zu mir, ich ficke deine Schwester und deine Mutter.