Anomalien bei Transaktionen, mehrfach (nach dem Feststelldatum des Diebstahls bzw. der Diebstähle am 5. August 2024, vgl. Polizeirapport vom 21. November 2024 sowie Strafantrag vom 6. September 2024) festgestellte Defekte beim Warenlift, festgestellte unbekannte bzw. vermummte Personen im Lager sowie eine verstopfte Wasserleitung genügen nicht für die Eröffnung einer Untersuchung. Ein hinreichender Tatverdacht setzt voraus, dass die erforderlichen Hinweise auf eine strafbare Handlung konkreter Natur sind, was vorliegend bei einer nur allgemeinen theoretischen Möglichkeit nicht der Fall ist.