Selbst wenn davon ausgegangen werden kann, dass die unbekannte Täterschaft genaue Kenntnisse der örtlichen Gegebenheiten bzw. Insiderwissen sowie Zugangsmöglichkeiten zum Shoppi Tivoli hatte, ergeben sich dadurch keine konkreten Ermittlungsansätze. Insbesondere legt auch die Beschwerdeführerin nicht dar, inwiefern der beanzeigte Ladendiebstahl bzw. die Diebstähle mit den Vorfällen im Zeitraum vom 26./27. September 2024 bzw. 1. Oktober 2024 konkret in einem Zusammenhang steht. Anomalien bei Transaktionen, mehrfach (nach dem Feststelldatum des Diebstahls bzw. der Diebstähle am 5. August 2024, vgl. Polizeirapport vom 21. November 2024 sowie Strafantrag vom 6. September 2024)