den polizeilichen Systemen hinterlegt sei und die Videoaufzeichnungen im Shoppi Tivoli nur für 48 Stunden verfügbar seien, seien keine allfälligen Videoaufnahmen gesichert worden. In den polizeilichen Systemen sei auch keine Meldung bezüglich vermummter Personen im Shoppi Tivoli oder weiterer solcher Fälle in anderen Geschäften festgestellt worden. Gemäss den "Schlussbemerkungen" sei trotz der Ergänzungen einiger Eckpunkte keine Ermittlung möglich, da in keiner Weise Hinweise auf eine Täterschaft bestünden.