Seit der Anzeigeerstattung am 6. September 2024 bis zur Eingabe vom 31. Dezember 2024 seien keinerlei Ermittlungen getätigt worden. Im Anschluss daran seien offenbar – wie in der Eingabe beantragt – Abklärungen zur Videoüberwachung gemacht worden, wobei völlig unklar sei, wie und in welchem Umfang diese stattgefunden hätten.