Staatsanwaltschaft Baden bleibe aktenmässig unbelegt. Ein entsprechender Rapport sei nicht bekannt. Es erscheine auch unwahrscheinlich, dass die Videoaufzeichnungen effektiv nach 48 Stunden gelöscht würden. Videoaufnahmen könnten vorliegend klare Hinweise auf die Täterschaft geben, weshalb sich weitere Ermittlungen zu den Videoaufzeichnungen rechtfertigten. Weiter sei unzutreffend, dass grundsätzlich irgendwer als Täter in Frage komme. Verschiedene Umstände deuteten darauf hin, dass der Abtransport der Ware über den Warenlift direkt zur Rampe erfolgt sei.