Als Geschädigte, die sich als Privatklägerin (Straf- und Zivilklägerin i.S.v. Art. 118 Abs. 1 und 2 StPO bzw. Art. 119 Abs. 2 lit. a und b StPO) konstituiert hat (vgl. Formular "Strafantrag für Antragsdelikte" vom 6. September 2024, Beschwerdebeilage 2 bzw. Untersuchungsakten), ist die Beschwerdeführerin zur Beschwerde legitimiert. Auf die frist- und formgerecht eingereichte Beschwerde (vgl. Art. 396 Abs. 1 i.V.m. Art. 385 Abs. 1 StPO) ist somit einzutreten.