1. Am 6. September 2024 stellte die A._____ AG bei der Kantonspolizei Aargau in Baden Strafantrag gegen Unbekannt wegen Diebstahls von Kleidungsstücken aus dem Lager der Verkaufslokalität im Shoppingcenter Tivoli in Spreitenbach, begangen im Zeitraum zwischen 1. Januar 2024 und 5. August 2024, und konstituierte sich als Straf- und Zivilklägerin. Das Deliktsgut konnte die A._____ AG noch nicht definieren, sie gab vielmehr eine Schätzung von ca. 900–1'300 Kleidungsstücken mit einem Einkaufs- bzw. Verkaufspreis von Fr. 40'000.00 bzw. Fr. 104'000.00 an. Nach erfolgter Inventur beschrieb die A.___