Nachdem die Durchführung der Schlusseinvernahme bereits vorbereitet sein dürfte, ist es geboten, dass die Staatsanwaltschaft Baden das Verfahren mit der für Haftfälle verfassungs- und konventionsrechtlich gebotenen Beschleunigung zum Abschluss bringt. Für die Durchführung der Schlusseinvernahme und die anschliessende Anklageerhebung erscheint – ausserordentliche Umstände vorbehalten – ein Zeitraum von maximal zwei Monaten angemessen. Die Staatsanwaltschaft Baden ist daher gehalten, die weiteren Untersuchungshandlungen möglichst zeitnah, spätestens jedoch innert zwei Monaten seit Beginn der Untersuchungshaft, d.h. bis zum 12. April 2025 vorzunehmen.