4.6.2. Die Staatsanwaltschaft Baden hat die Beschwerdeführerin mit Schreiben vom 2. Oktober 2024 zur Schlusseinvernahme am 29. November 2024 vorgeladen. Nach der Schlusseinvernahme ist die Anklageerhebung geplant (vgl. Antrag auf Anordnung von Untersuchungshaft, S. 3). Nachdem die Durchführung der Schlusseinvernahme bereits vorbereitet sein dürfte, ist es geboten, dass die Staatsanwaltschaft Baden das Verfahren mit der für Haftfälle verfassungs- und konventionsrechtlich gebotenen Beschleunigung zum Abschluss bringt.