So blieb sie den beiden Terminen zur Einvernahme durch die Stadtpolizei Zürich am 30. Dezember 2022 sowie am 10. Januar 2023 unentschuldigt fern und entschuldigte sich für einen dritten Termin am 18. Januar 2023 gleichentags per E- Mail. Der vierten Vorladung für die Einvernahme am 19. Januar 2023 leistete die Beschwerdeführerin mit einer Stunde Verspätung Folge (Rapport der Stadtpolizei Zürich vom 24. Februar 2023 [Beilage 7 zum Antrag auf Anordnung von Untersuchungshaft], S. 2). Weiter konnte die Beschwerdeführerin in der Vergangenheit auch an ihrem temporären Wohnort in QS.