3.3. Die Staatsanwaltschaft Baden machte im Antrag auf Anordnung von Untersuchungshaft vom 13. Februar 2025 (Ziff. II.1) in Bezug auf folgende Vorkommnisse einen dringenden Tatverdacht geltend: - Am 18. Dezember 2022 in B._____ begangener qualifizierter Raub und Freiheitsberaubung; -4- - Am 12. Dezember 2022 im Raum Y._____ begangene versuchte Erpressung; - Am 21. Januar 2023 im Zug am Bahnhof B._____ begangene Hinderung einer Amtshandlung; - Am 18. August 2023 in Glarus begangene Sachbeschädigung.