Dass B._____ im Spital nach der Kontrolle offenbar kein CT vom Kopf machen wollte, vermag seine Aussagen nicht in Zweifel zu ziehen (vgl. Beschwerde S. 5, Ziff. 3.4.2.1), zumal er nicht angab, mit dem Gegenstand aus Eisen erheblich verletzt worden zu sein, sondern vielmehr keine anhaltenden Schmerzen oder Schwindel mehr zu haben (vgl. Einvernahmeprotokoll von B._____ vom 9. Februar 2025, Fragen 1 und 40).