_ keine gelben Stellen aufweist, könnte damit zusammenhängen, dass dieser angab, zwei Personen hätten ein solches getragen bzw. das "etwas mit Gelb" könnte sich auf das zweite Elektroschockgerät beziehen (vgl. Einvernahmeprotokoll von B._____ vom 9. Februar 2025, Fragen 47 und 48). Die Beschreibung (wie eine Taschenlampe, ca. 15-20cm; vgl. Einvernahmeprotokoll von B._____ vom 9. Februar 2025, Frage 48) passt jedenfalls zum Elektroschockgerät, das der Mitbeschuldigte E._____ bei der Anhaltung am nächsten Tag auf sich trug (vgl. Foto des Elektroschockgeräts, Beilage zur Einvernahme des Beschwerdeführers vom 10. Februar 2025 [vgl. Frage 112]).