Wie die Geschädigten in die Wohnung an der Q-Strasse in [...] gelangt sind, ist unklar – mutmasslich über ein (Unter-)Mietverhältnis durch den als Vermittler aufgetretenen F._____ (vgl. dazu Einvernahmeprotokoll von F._____ vom 19. Februar 2025, Beschwerdeantwortbeilage). Im Zusammenhang mit diesem mutmasslichen (Unter-)Mietverhältnis fand am Vortag des Raubüberfalls, d.h. am 7. Februar 2025, ein Treffen der Geschädigten mit dem Mitbeschuldigten E._____ statt. Zudem wurde am Abend des 7. Februar 2025 in die Wohnung eingebrochen bzw. die Wohnungstüre -6-