3.5. 3.5.1. Im Raum stehen gemäss Haftanordnungsantrag der Staatsanwaltschaft Muri-Bremgarten insbesondere das Verbrechen des Raubes gemäss Art. 140 Ziff. 1 StGB sowie das Vergehen der versuchten Nötigung gemäss Art. 181 StGB.