Wird die Sicherheit von einer Drittperson geleistet, sind deren finanzielle Möglichkeiten von Bedeutung. Wesentlich ist sodann die persönliche Beziehung der beschuldigten Person zur Drittperson. Die Sicherheitsleistung muss in diesen Konstellationen so hoch angesetzt werden, dass sich die beschuldigte Person lieber dem Strafverfahren stellt, als der Drittperson den Verlust der Kaution beizufügen. Je enger und besser die Beziehung der beschuldigten zur Drittperson ist, desto eher wird man annehmen können, dass sie der Drittperson den Verlust der Kaution nicht zumuten will. Das Gericht hat hier auch zu prüfen, ob die Drittperson eine geleistete Kaution überhaupt zurückfordern würde.