Seine Entweichung aus der fürsorgerischen Unterbringung im Februar 2024 stellt ein weiteres Indiz dafür dar, dass er bereit ist, eine sich bietende Gelegenheit zur Flucht auszunützen. Dabei stellt die Aussicht, eine längerdauernde Freiheitsstrafe verbüssen zu müssen, einen erheblich grösseren Fluchtanreiz dar als eine in der Regel auf wenige Tage oder Wochen beschränkte fürsorgerische Unterbringung.