Der Beschwerdeführer ist in der Schweiz beruflich nicht verankert. Seine Lehre als Strassenbauer hat er Ende Januar/Anfang Februar 2024 wegen Unstimmigkeiten mit seinem Vorgesetzten abgebrochen. In der Folge lebte er von seiner Halbwaisenrente und seinen Ersparnissen. Seine Zeit verbrachte er mit Hundespaziergängen sowie zu Hause und unterwegs zusammen mit seinen Kolleginnen und Kollegen. Bei der Eröffnung der Festnahme erklärte er, er sei seit einer Woche (d.h. seit Anfang Mai 2024) auf Stellensuche. Er habe sich bei einem Restaurant in Q._____ auf eine Stelle in der Küche beworben (Akten HA.2024.211, act.