Auch die niederländische Sprache habe er nicht erlernt. Wegen dieser Schwierigkeiten sei er bereits nach zweieinhalb Jahren in die Schweiz zurückgekehrt, wo er integriert und sozialisiert sei. Seine Heimat sei die Schweiz. Zweieinhalb Jahre im Ausland liessen sich bei einer insgesamt 13-jährigen Schulzeit kaum als "prägende Jahre" bezeichnen. Darüber hinaus habe der Beschwerdeführer keinerlei Beziehungen zu den Niederlanden. Zwar lebe dort noch seine Tante, zu der er seit mehr als drei Jahren keinen Kontakt mehr habe, doch seine wichtigsten Bezugspersonen, insbesondere seine Grosseltern, seien verstorben.