4.1.2. Der Beschwerdeführer wandte dagegen im Beschwerdeverfahren im Wesentlichen ein, er habe zwar zusammen mit seiner Mutter von 2018 bis 2021 in den Niederlanden gelebt und dort die Oberstufe abgeschlossen. Dieser Umzug sei aber lediglich als temporäre Auszeit nach dem plötzlichen Tod seines Vaters zu verstehen. Diese Phase der emotionalen Verarbeitung habe allerdings dazu geführt, dass er sich in den Niederlanden nicht habe integrieren können und kein Interesse daran gehabt habe, dort neue Freundschaften zu knüpfen. Auch die niederländische Sprache habe er nicht erlernt.