3.4. Der Beschwerdeführer nahm mit Eingabe vom 3. März 2025 zur Beschwerdeantwort Stellung. -4- Die Beschwerdekammer zieht in Erwägung: 1. 1.1. Die verhaftete Person kann Entscheide über die Anordnung, die Verlängerung und die Aufhebung der Untersuchungs- oder Sicherheitshaft bei der Beschwerdeinstanz mit Beschwerde anfechten (Art. 222 i.V.m. Art. 393 Abs. 1 lit. c StPO).