2.3. Mit Verfügung vom 27. September 2024 bewilligte die Staatsanwaltschaft Brugg-Zurzach A._____ mit sofortiger Wirkung den vorzeitigen Strafvollzug. 2.4. Am 30. Januar 2025 stellte A._____ bei der Staatsanwaltschaft Brugg- Zurzach das Gesuch um Entlassung aus dem vorzeitigen Strafvollzug bzw. der strafprozessualen Haft, evtl. unter Anordnung geeigneter Ersatzmassnahmen wie Schriftensperre, Meldepflicht und/oder Tragen einer elektronischen Fussfessel.