Die Beschwerdekammer entscheidet: 1. In Gutheissung der Beschwerde wird die Verfügung der Staatsanwaltschaft Brugg-Zurzach vom 31. Januar 2025 aufgehoben. Allfällige bereits mittels DNA-Profil erhobene Daten des Beschwerdeführers sind zu löschen und allenfalls noch vorhandene WSA-Proben zu vernichten. 2. Die Kosten des Beschwerdeverfahrens werden auf die Staatskasse genommen. 3. Die Obergerichtskasse wird angewiesen, der Verteidigerin des Beschwerdeführers, Rechtsanwältin Simona Minnig, für das Beschwerdeverfahren eine Entschädigung von Fr. 2'445.10 (inkl. Auslagen und Mehrwertsteuer) auszubezahlen. Zustellung an: […]