3.2.3. Die Verteidigerin des Beschwerdeführers macht mit Kostennote vom 26. März 2025 einen Aufwand von 10.25 Stunden bei einem Stundenansatz von Fr. 240.00 nebst Kleinspesen von Fr. 73.80 bzw. 3 % und Mehrwertsteuer von 8.1 % (total Fr. 2'739.05) geltend.