Hinzu kommt, dass die Staatsanwaltschaft Brugg-Zurzach es gänzlich unterlässt, darzulegen, inwiefern die Erstellung eines DNA-Profils zur Aufklärung der Täterschaft bezüglich der Graffitis in R._____ aus dem Jahr 2019 beitragen könnte. Dazu müsste nämlich DNA-Material sichergestellt worden sein, was allerdings nicht der Fall zu sein scheint, ansonsten zu erwarten gewesen wäre, dass sich die Staatsanwaltschaft Brugg-Zurzach dazu geäussert hätte. Dass in Bezug auf die Sprayereien aus dem Jahr 2019 noch neues DNA-Material sichergestellt werden könnte, ist nicht wahrscheinlich. Weitere konkrete Sachbeschädigungen im Raum