2.4. Die Staatsanwaltschaft Brugg-Zurzach entgegnet in der Beschwerdeantwort vom 26. Februar 2025, der Beschwerdeführer sei am 4. Dezember 2024 auf frischer Tat ertappt worden, wie er ein Graffiti an die Wand gesprayt habe. Das Lage- und Analysezentrum der Kantonspolizei Aargau habe aufgrund der verwendeten Tags "[…]" und "[…]" wie auch der geografischen Nähe einen Zusammenhang zu zwei weiteren Graffitis in R._____ aus dem Jahr 2019 herstellen können. Es sei daher davon auszugehen, dass der Beschwerdeführer schon länger als Graffitikünstler aktiv sei und er mit Dakty- oder DNA-Spuren aus anderen Kantonen in Verbindung gebracht werden könne.